Satzung Werbetafeln B 1

Innenstadt-Ost
11.02.2020 – Antrag

Antrag

der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost im März 2020

Satzung Werbetafeln B 1

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt auf, für den Bereich der B1 zwischen der B236 und der Hohe Straße eine Satzung über die Gestaltung und Ausführung von Werbeanlagen zu erstellen.

Begründung
Entlang der Haupteinfallsstraßen in die Dortmunder Innenstadt, hier Magistralen genannt, ist in den letzten Jahren ein erhöhtes Aufkommen an für Werbezwecke genutzte, sogenannte fliegende Bauten, zu erkennen. Fliegende Bauten sind nach § 78 BauO NRW 2018 bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.

Auf dem Eckgrundstück B1/ Detmar-Mülher-Straße ist ein Werbetrailer aufgestellt worden, der im Unterbau über eine bauwagenartige Konstruktion verfügt, auf der eine überdimensionale LED-Werbeanzeige angebracht ist. Gerade im Nachtbetrieb sendet die Anlage viel Licht und wirkt ablenkend auf die Autofahrer*innen auf der viel befahrenen Bundestraße 1. Ebenso irritierend ist das Blinken für die dort lebenden Anwohner*innen und deren Kinder.
Die B1 ist eine attraktive Einfahrtstraße auf dem Dortmunder Stadtgebiet mit einer Baumallee, die ein Alleinstellungsmerkmal verkörpert.
Diese Art von Werbeanlagen sind in keiner Art repräsentativ für das stadtprägende Bild der Dortmunder Magistralen, hier der B1.

Bitte das beigefügte Foto beachten.



Carsten Wember, Sprecher SPD-Fraktion Christiane Gruyters, Sprecherin Fraktion B90/Die Grünen