Einsatz veralteter Züge auf der S-Bahnlinie S4

Innenstadt-Ost
10.03.2015 – Antrag

Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 10. März 2015

Einsatz veralteter Züge auf der S-Bahnlinie S4

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert die Verwaltung auf, dass Vertreter der Stadt Dortmund als Mitglied des VRR bzw. dessen Zweckverbands dafür Sorge tragen, dass künftig ausschließlich moderne Fahrzeuge auf der S-Bahn-Linie S4 eingesetzt werden.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten festzustellen, warum der komplette moderne Fahrzeugpark für die Linien S5 und S8 "ausgeliehen wurde" und warum es hierzu keine Alternativen gegeben hat.

Begründung:

In der Zeit von Anfang Dezember 2014 bis Mitte Februar 2015 wurden auf der S-Bahnlinie S4 anstatt der dort eingesetzten modernen S-Bahn-Fahrzeuge (ca. 4 - 5 Jahre alt) E-Loks mit Waggons, die mehr als 30 Jahre alt waren, eingesetzt. Einige Waggons mussten sogar noch mechanisch durch die Fahrgäste geöffnet werden. In den Waggons selbst waren die Spuren jahrzehntlanger Nutzung deutlich sichtbar.

Diese alten Fahrzeuge entsprechen nicht mehr nur im Fahrgastraum den heutigen Anforderungen des ÖPNVs, sondern erzeugen während ihrer Fahrt laute "Rumpelgeräusche", speziell im Bereich der Haltestellen. Diese zusätzliche Lärmimmission entlang einer Strecke, die mitten durch den Stadtbezirk Innenstadt-Ost führt, ist für die in diesem Bereich wohnenden Anwohner und Anwohnerinnen nicht zumutbar und ist durch den Einsatz moderner Fahrzeuge auch absolut vermeidbar. Inzwischen erfolgte der Fahrzeugrücktausch.

Durch die Deutsche Bahn wurde in Pressemitteilungen lediglich der vorübergehende Einsatz dieser "Rumpelzüge" mit organisatorischen Gründen erklärt, nicht aber, warum gerade Fahrzeuge für eine stark frequentierte S-Bahn-Linie "ausgeliehen" wurden.

Vom VRR erwartet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, dass es zukünftig zu keinen weiteren "Ausleihen" mit den verbundenen Nachteilen für Fahrgäste und Anlieger kommen wird. Vertragsrechtlich geht es hierbei um die Auftragsausführung der Deutschen Bahn für den VRR.

Letztendlich zahlen auch die Fahrgäste der S4 den üblichen Fahrpreis, und die hiesigen Anlieger haben dasselbe Recht auf Schutz vor unnötigen Lärmimmissionen wie die Anrainer entlang anderer Strecken.

Carsten Wember (SPD) - Christiane Gruyters (GRÜNE)