Ampelschaltungen/Nahverkehrsplan

Innenstadt-Ost
17.06.2014 – Anfrage

Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 17. Juni 2014

Ampelschaltungen/Nahverkehrsplan

Anfrage

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Verwaltung, ihr den Zusammenhang von Ampelschaltungen einerseits und Straf- und Zivilverfahren andererseits zu erläutern, insbesondere für die weitere Planung im Stadtbezirk Innenstadt-Ost.

Begründung:

Zum Thema Schaltungen der Fußgängerampeln im Bereich von Haltestellen hat der VCD Kreisverband Dortmund-Unna im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Nahverkehrsplan wie folgt Stellung bezogen:

"Wir begrüßen die vorgesehenen Maßnahmen entlang der U43/U44 auf der Ost-West-Achse. Wir regen an, die Ampelschaltungen auf dieser Achse mit aufzunehmen und diese auf Optimierungspotenzial zu prüfen. Viele Ampelschaltungen, z. B. an der Rheinischen Straße oder der Lippestraße, sind für Fußgänger im Querverkehr und auf dem Weg zur Stadtbahn ungünstig geschaltet."

Dazu äußert sich die Verwaltung in Anlage 1 zur Drucksache Nr. 12283-14 (Nahverkehrsplan Dortmund 2013: Beteiligungsverfahren - Anregungen und Bedenken - Ergebnis der Abwägung) auf Seite 13:

"Die teilweise ungünstigen Schaltungen für Fußgänger an einigen Haltestellen der Ost-West-Achse sind Folge eines Straf- und eines Zivilverfahrens über mehrere Instanzen. Die Verwaltung sieht hier keine Möglichkeit für größere Änderungen. Darüber hinaus ist die stetige Prüfung der Optimierung der Signalschaltungen ein laufendes Geschäft der Verwaltung."

Die Mitglieder der Bezirksvertretung wünschen dazu weitergehende Informationen, um den Zusammenhang von Gerichtsverfahren und Ampelschaltungen nachvollziehen zu können.

Christiane Gruyters (GRÜNE)